Stand: August 2022
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Produkten, die im Online-Shop (www.bestellung-mahlzeitendienst-bo.de) der Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH sowie in den Printmedien, Flyern und Speisenkarten des Mahlzeitendienstes „Essen auf Rädern“ dargestellt sind.
2. Anbieter
Anbieter des Angebotes Mahlzeitendienst „Essen auf Rädern“ ist die Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH, Paddenbett 13, 44803 Bochum. Gerichtsstand für alle eventuellen Streitigkeiten ist Bochum.
3. Bestellungen
3.1 Bestellform
Die Produktbeschreibungen stellen keine rechtlich bindenden Angebote der Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH dar, sondern dienen zur Abgabe einer verbindlichen Bestellung durch unsere Kunden. Die Bestellungen können online, telefonisch beim Kundenservice, schriftlich bei unserem Auslieferungsfahrer, auf dem Postweg oder per Fax aufgegeben werden.
3.2 Bestellfrist und Abbestellung
Alle Bestellungen müssen bis spätestens 12.00 Uhr am Vortag bei den in Punkt 3.1 genannten Stellen eingereicht werden. Ein Wunschmenü kann bei einer Bestellung zwischen 12.00 und 14.00 Uhr nicht garantiert werden. Bestellungen, die nach 14.00 Uhr für den Folgetag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Abbestellungen sind am Vortag bis 12.00 Uhr ausschließlich telefonisch über unser Kundentelefon vorzunehmen. Bestellungen oder Abbestellungen für Wochenenden erfordern eine Mitteilung bis Freitag 10.30 Uhr der betreffenden Kalenderwoche. Abbestellungen für Feiertage sind bis 10.30 Uhr des vorherigen Werktags (Mo-Fr.) zu melden. Eine verspätete Abbestellung kann sowohl bei der Lieferung als auch bei der Abrechnung nicht berücksichtigt werden, so dass der vereinbarte Betrag zu zahlen ist.
3.3 Mindestabnahme
Die Mindestabnahmemenge beträgt eine Hauptspeise. Die Bestellung sonstiger Produkte (beispielsweise Obst oder Backwaren) kann zusätzlich erfolgen.
3.4 Zustandekommen des Vertrages bei Onlinebestellungen
Für eine Online-Bestellung kann der Kunde die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und die Eingaben bis zum Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail durch uns. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Bestellung durch uns zustande. Wir können die Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der bestellen Ware annehmen.
4. Lieferung
4.1 Liefergebiete
Die Lieferung erfolgt ausschließlich in dem vom Mahlzeitendienst definierten Liefergebiet innerhalb von Bochum.
4.2 Verfügbarkeiten, Ersatzlieferungen
Wir können die ständige Verfügbarkeit sämtlicher Menüs nicht immer gewährleisten und behalten uns daher vor, bei Überschreiten der Bestellfristen nicht zu liefern. Ist eines der bestellten Menüs nicht verfügbar, informieren wir die Kunden über Alternativen.
4.3 Zustellung von Lieferungen
Kann eine Lieferung aus Gründen, die nicht die Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, nicht zugestellt werden, weil beispielsweise niemand die Haustür/Wohnungstür öffnet, ohne zuvor einen frei zugänglichen Abstellort vereinbart zu haben oder die Annahme der Lieferung wird ohne sachlichen Grund verweigert, wird auch diese Lieferung in Rechnung gestellt, so dass der vereinbarte Betrag zu zahlen ist.
5. Preise und Zahlung
5.1 Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und beinhalten die Anlieferungskosten. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen, im Onlineshop ausgewiesenen Preise.
5.2. Rechnungsstellung
Über die gelieferten Menüs erhält der Kunde eine Monatsrechnung.
5.3 Zahlung und Zahlungsfristen
Als Zahlungsart der Rechnung des Mahlzeitendienstes „Essen auf Rädern“ werden ausschließlich SEPA-Lastschrift oder Überweisung angeboten. Rechnungen sind grundsätzlich 10 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Sofern der Kunde ein SEPA-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Einzug vom benannten Bankkonto. Die Kontobelastung erfolgt nach Versand der Rechnung, zum 20. des jeweiligen Monats.
Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt. Wir behalten uns vor, nach dieser Frist das gesetzliche Mahnverfahren einzuleiten.
6. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht für die angebotenen Produkte nicht, da sie auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, schnell verderben oder ihr Verfallsdatum schnell überschritten würde. Somit ist das Widerrufsrecht für sämtliche Produkte im Shop ausgeschlossen.
7. Gewährleistung, Haftung
Für mangelhafte Ware leistet der Mahlzeitendienst „Essen auf Rädern“ im Rahmen der Verfügbarkeit kostenlosen Ersatz oder schreibt das Menü gut. Die Beweisführung obliegt dem Kunden. Der Mangel muss dem Kundenservice der Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH unverzüglich mitgeteilt werden. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, sind solche Mängel zudem möglichst sofort beim Auslieferungsfahrer zu reklamieren.
Schadensersatzforderungen des Kunden, die von uns nicht zu vertreten sind (z.B. bei Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung der bestellten Menüs aufgrund von widrigen Wetter- oder Verkehrsverhältnissen), sind ausgeschlossen.
8. Kundenservice
Für Fragen, Reklamationen und Informationen erreichen Sie unseren Kundenservice Montag bis Freitag, mit Ausnahme der bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertage, von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 0234 – 3079671 oder per E-Mail unter ear@fundk-bochum.de.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen sowie der Verzicht auf sich aus diesem Vertrag ergebende Rechte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte dieser Vertrag Regelungslücken aufweisen, so soll hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Die Parteien sind dann vielmehr verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen wirksame zu vereinbaren oder die Regelungslücke zu ergänzen, und zwar so, dass die neu zu vereinbarenden Vertragsbestimmungen dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen möglichst nahe kommen.